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Baukindergeld

 


Baukindergeld: Förderung für den Traum vom Wohnglück

Gute Nachricht: Das Baukindergeld für junge Familien ist da! Dieser Zuschuss vom Staat zum Bau oder Kauf der ersten eigenen vier Wände soll Familien befähigen, Wohneigentum zu bilden. Sie erhalten bis zu 12.000 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren.


Baukindergeld: Neue Förderung verabschiedet

Die Bundesregierung hat eine weitere Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum beschlossen: das Baukindergeld. Das entsprechende Gesetz tritt sogar rückwirkend in Kraft: Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 geschlossene Kaufverträge oder Baugenehmigungen kommen in den Genuss der Förderung durch Baukindergeld.


Zielgruppe: Familien mit Eigenheim-Wunsch

Das Baukindergeld richtet sich an eine klar umrissene Gruppe. Es soll Familien mit Kindern den Weg zum Eigenheim erleichtern. Denn viele Familien müssen genau rechnen: Bevor sie Eigentum erwerben oder selbst bauen, machen sie einen Kassensturz. Die zentralen Fragen lauten: Ist genug Eigenkapital vorhanden? Reicht das Einkommen für die monatliche Kreditrate? Wie viel Haus können wir uns leisten? Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen greift die Bundesregierung jetzt mit dem Baukindergeld unter die Arme: Bis zu 12.000 Euro pro Kind stehen für die Förderung des Eigenheims bereit.

Der Bund fördert mit dem Baukindergeld sowohl den Neubau als auch den Erwerb von Bestandsimmobilien und bezweckt damit eine Erhöhung der Wohneigentumsquote. Neben der Förderung des Wohnungsbaus gilt das Eigenheim nämlich auch als gute Altersvorsorge für Familien.


Wer bekommt Baukindergeld?

Einen Anspruch auf das Baukindergeld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Darüber hinaus gelten noch weitere Bedingungen:  

  • Der Anspruch gilt für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen, die zwischen dem 1. Januar 2018 (rückwirkend) und dem 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt werden.
  • Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 75.000 Euro nicht übersteigen, wobei es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro für jedes Kind gibt.
  • Die Antragsteller – also die Eltern – müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.

Noch unklar ist, wie lange Kinder für die Förderung berücksichtigt werden – bis zum 18. Lebensjahr oder solange die Eltern für sie Kindergeld erhalten. Bei der Berechnung sollten Eltern beide Fälle durchkalkulieren, denn wenn das älteste Kind beispielsweise schon 12 Jahre alt ist, wird unter Umständen die zehnjährige Förderungsdauer nicht erreicht.

Weitere Einzelheiten dazu gibt es aktuell noch nicht vom Gesetzgeber. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.


Wie viel Baukindergeld gibt es?

Für ein einzelnes Kind erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie erwerben oder ein Eigenheim bauen, einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, so hat die Familie ein Plus von insgesamt 12.000 Euro.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Baukindergeld: 1.200 € pro Kind und Jahr!
  • Für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
  • Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergelds soll über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Nähere Informationen zur Abwicklung stehen derzeit noch aus.

Die Einkommensgrenzen für das Baukindergeld

Das Baukindergeld soll Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen, Wohneigentum zu schaffen. Daher gelten für den Bezug Einkommensgrenzen. Diese Grenzen sind allein nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen einer Familie darf maximal 75.000 Euro plus einem Kinderfreibetrag von 15.000 Euro betragen, damit sie in den Genuss des Baukindergeldes kommt.

Die Obergrenze des maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommens beträgt bei

  • einem Kind: 90.000 Euro
  • zwei Kindern: 105.000 Euro
  • drei Kindern: 120.000 Euro
  • vier Kindern: 135.000 Euro

So können Familien vom Baukindergeld profitieren – ein Beispiel

Die folgenden Finanzierungseckdaten sind nur ein Rechenbeispiel. Nadine und Stefan sind Lehrer in Hessen. Sie sind beide Mitte dreißig und haben zwei Kinder, drei und fünf Jahre alt. Wegen der Kinder haben beide ihre Arbeitszeit auf 80 Prozent reduziert. Ihr gemeinsames zu versteuerndes Einkommen beträgt 76.000 Euro. Sie haben schon fast 100.000 Euro Eigenkapital angespart, sodass einer Immobilienfinanzierung nichts im Wege steht.

Jetzt erfahren sie vom Baukindergeld und rechnen die Eckdaten ihrer Baufinanzierung neu durch. Das sind die Anspruchsbedingungen, die für sie gelten: 75.000 Euro Grundbetrag plus zweimal Kinderfreibetrag von 15.000 Euro ergibt eine Einkommensgrenze von 105.000 Euro. Das Einkommen von Stefan und Nadine liegt klar darunter. Ihnen steht ein Baukindergeld von 1.200 Euro pro Jahr und Kind zu – für ihre beiden Kinder also 2.400 Euro.


Baukindergeld: Plus für Bayern

Familien in Bayern können sich besonders freuen. Denn hier gibt es einerseits einen erhöhten Baukindergeld-Zuschuss und andererseits kommen auch Kinderlose in den Genuss einer Förderung.

  • Baukindergeld-Aufstockung um zusätzlich bis zu 3.000 Euro pro Kind (ergibt sich aus 300 Euro für 10 Jahre, bei Berechtigung).
  • Bayerische Eigenheimzulage als einmaliger Festbetrag: 10.000 Euro – antragsberechtigt sind auch Kinderlose. Beantragung, Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die BayernLabo.

Wenn Sie weitere Informationen zum Baukindergeld benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Georg Gegenfurtner 


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