GeVaS Altötting

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Änderungen 2019

 


Nichts ist beständiger als der Wandel!

Auch 2019 haben sich im Bereich der Finanzen wieder einige Dinge geändert. Insbesondere im Bereich der Altersvorsorge aber auch bei den Sozialversicherungen sind neue Grenzen zu beachten.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erhalten Arbeitnehmer, die Teile ihres Gehalts unmittelbar in eine Direktversicherung einzahlen, vom Arbeitgeber ab Januar 15 Prozent des umgewandelten Betrages zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung, wenn er selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Verpflichtung gilt zunächst für Neuzusagen ab dem 1. Januar 2019, für den Bestand dann ab 2022. Allerdings kann in manchen Tarifverträgen noch eine andere Regelung vereinbart sein.

Gerne analysiere ich in einem persönlichen Gespräch gemeinsam mit Ihnen, welche Auswirkungen die Änderunge für Sie haben und wie Sie davon profitieren können.

Ihr

Roland Bonimeier


Änderungen 2019

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