Künftig sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sich beim Sparen für die Betriebsrente i. H. v. mindestens 15 % zu beteiligen.
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Mit einer Betriebsrente können Arbeitnehmer entspannter dem Ruhestand entgegensehen. Denn als zweite Säule der Altersvorsorge ist die bAV ein echtes Pfund: Man sorgt selbst für das Alter vor – und der Staat hilft mit. Die neue betriebliche Altersvorsorge gewährt erhöhte Steuerfreibeträge und seit 2019 auch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15%.
Und damit sich die Betriebsrente auch für Arbeitnehmer mit niedrigem und mittlerem Einkommen lohnt, bleibt der Anspruch auf Grundsicherung im Alter erhalten.
Künftig sind alle Arbeitgeber verpflichtet, sich beim Sparen für die Betriebsrente i. H. v. mindestens 15 % zu beteiligen.
Heute schon profitieren: Die neue Betriebsrente bietet höhere Steuerfreibeträge – und bei der Sozialversicherung sparen Sie ebenfalls.
Eigenvorsorge soll sich in jedem Fall lohnen! Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, darf bis zu 200 Euro aus der Betriebsrente zusätzlich behalten.
Profitieren Sie bereits von den Vorteilen einer Betriebsrente? Sie müssen Ihren
Anspruch darauf nur geltend machen. Das kann sich durch die Gesetzesänderung noch mehr lohnen:
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich, und kläre gemeinsam mit Ihnen, ob ihr Arbeitgeber bereits eine Betriebsrente anbietet und sich daran finanziell beteiligt.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören.
Roland Bonimeier