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E-Bike

 


Volle Leistung für Ihr E-Bike!

Mit jedem Jahr gewinnen die Fahrräder mit Motorunterstützung mehr an Beliebtheit. Beim Blick auf die Entwicklung des E-Bike Markts ging der ZIV (Zweirad-Industrie-Verband) im September 2019 bereits davon aus, dass die Millionenmarke in 2019 erstmals überschritten wird. Die Schätzungen konnten aber noch einmal deutlich übertroffen werden. 1,36 Mio. E-Bikes wurden abgesetzt. Das ist ein mengenmäßiger Zuwachs von rund 39%. (vgl. ZIV Pressemitteilung). Gleichzeitig herrscht aber bei vielen Unsicherheit darüber, wie man ein E-Bike eigentlich richtig versichert.

Wir möchten Sie aufklären, ab wann Sie eine Moped-Versicherung benötigen, wie Sie Ihr E-Bike gegen Diebstahl und Unfallschäden absichern und was Sie als E-Biker sonst noch beachten sollten.

 


Definitionen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike

Gut zu wissen: Mittlerweile wird das Wort „E-Bike“ auch synonym für den Begriff Pedelec verwendet. Der Deutsche Zweirad-Industrie-Verband hat sich aufgrund der geringen Verbreitung der reinen Elektrofahrräder in Deutschland (<0,5%) für die synonyme Begriffsverwendung entschieden. Das klassische Pedelec stellt mit ca. 99 % aller verkauften E-Bikes nach wie vor die meistverkaufte Kategorie dar.


Das Pedelec

Jeder spricht von E-Bike, wenn es um die schicken Fahrräder geht, die einem das Treten bergauf erleichtern und einen in der City durch die Motorunterstützung entspannter von A nach B bringen. Genau solche Fahrräder, die beim Treten in die Pedale mit einem Elektromotor unterstützt werden, haben eigentlich die korrekte Bezeichnung „Pedelec“, sie steht für Pedal Electric Cycle. Hierbei wird mittels eines elektrischen Motors bis maximal 250 Watt Leistung das Treten bis zu 25 km/h unterstützt und riegelt danach ab. Wer schneller fahren will, muss selbst weiter in die Pedale treten.

Das S-Pedelec

Bei Motoren mit über 250 Watt Leistung handelt es sich um S-Pedelecs oder auch „Speed Pedelecs“. Sie funktionieren genauso wie andere Pedelecs, doch mit ihnen geht es deutlich schneller voran: Statt bei 25 Kilometern pro Stunde endet die Motorunterstützung erst bei flotten 45 km/h. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung des Motors beträgt 500 Watt. Die S-Pedelecs gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder mit geringer Leistung. Das Mindestalter für Benutzer ist 15 Jahre.

Das E-Bike

Ein E-Bike oder auch Elektro-Fahrrad wiederum ist in seiner eigentlichen Bedeutung ein Fahrzeug, das Ihnen durch reine Motorleistung zur Fortbewegung verhilft. Beim E-Bike ist eigener Pedaldruck nicht nötig: Durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker wird der Elektroantrieb zugeschaltet. Maximal 500 Watt Motorleistung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind erlaubt.


Wann brauche ich eine Moped-Versicherung für mein Pedelec bzw. E-Bike?

Ein normales E-Bike bzw. Pedelec sind rechtlich gleichgestellt. Für das Fahren eines solchen Rads benötigen Sie kein Versicherungskennzeichen, keine Zulassung und auch keinen Führerschein. Für das Fahren eines solchen Rads benötigen Sie kein Versicherungskennzeichen, keine Zulassung und auch keinen Führerschein.

Die S-Pedelecs und Elektrofahrräder gehören der Kategorie Kleinkrafträder an. Sie müssen per Mopedschild versichert werden. Das Versicherungskennzeichen erhalten Sie direkt bei Ihrem Kraftfahrtversicherer. 

 


Wie schütze ich mich vor Unfall- und Personenschäden?

Unbedingt erforderlich ist eine private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie noch keine haben, kann dies in einem Schadenfall existenzbedrohend sein. Denn für Schäden, die man einem anderen zufügt, haftet man im Zweifel unbegrenzt und mit seinem gesamten Privatvermögen.

Wenn Sie ein versicherungspflichtiges Kleinkraftrad besitzen, schließen Sie eine Moped-Versicherung ab. Mit dieser sind Sie bei Schäden, die durch Ihr S-Pedelec oder E-Bike verursacht wurden, entsprechend haftpflichtversichert.


Wie schütze ich mich vor Diebstahl?

Bei den meisten Versicherungsgesellschaften werden E-Bikes wie normale Fahrräder behandelt und sind deshalb auch über die Hausratversicherung gegen den sog. einfachen Diebstahl versicherbar. 

Darüber hinaus genießt das versicherungsfreie Pedelec noch Versicherungsschutz gegen die in Ihrem Vertrag beinhalteten Grundgefahren wie z.B. bei Brand durch ein Feuer, einen Sturmschaden in der Garage oder dein Einbruch und Diebstahl des Fahrrades aus dem Fahrradkeller.

Sie sollten aber beachten, dass die meisten Standard Hausratsversicherungen Ihr E-Bike bzw. Pedelec nur dann vor Diebstahl sichern, wenn es bei einem Einbruch aus einer verschlossenen Garage oder einem abgeschlossenen Keller gestohlen wird. Daher empfiehlt es sich unbedingt ergänzend den sog. einfachen Fahrraddiebstahl ergänzend in Ihren Vertrag aufzunehmen. 

Es gibt zudem Spezialversicherungen als Ergänzung zur Hausratsversicherung, die nicht nur gegen Diebstahl im öffentlichen Raum schützen, sondern auch eventuelle Reparaturkosten bei z.B. Unfallschäden an Ihrem Rad übernehmen. Sollte es sich bei Ihren Rädern um hochwertige Produkte handeln, empfehlen wir eine separate Fahrradversicherung. Wir bieten Ihnen eine breite Produktauswahl und finden die für Sie passende Versicherung.


Sie haben noch Fragen?

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen rund um das Thema E-Bike-Versicherungsschutz, aber auch für alle anderen Themen rund um die Finanzen zur Verfügung.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Alexander Hruby 


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