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Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld: Wie Eltern Geld vom Staat bekommen

 


Elterngeld, Familiengeld, Krippengeld: Wie Eltern Geld vom Staat bekommen

Nach der Geburt eines Kindes gibt es viele finanziellen Hilfen. Wie viel Geld Eltern bekommen und welche Unterschiede es gibt.

Für Familien ist es schwer, den Überblick zu behalten: „Basiselterngeld“, „ElterngeldPlus“, „Partnerschaftsbonus“ – außerdem gibt es in Bayern noch das „Familiengeld“ und seit Januar das „Krippengeld“. Grundsätzlich gilt: Das Elterngeld soll Einkommensunterschiede bei der Kinderbetreuung ausgleichen. Ein Überblick über die Unterstützung des Staats, was sie für die Rentenansprüche bedeutet und welche Reformen das Familienministerium plant.



Basiselterngeld: Mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro

Den Eltern stehen ab der Geburt des Kindes gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sie ihr Kind selbst betreuen, in Deutschland leben, entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Diese Monate können frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Aber Achtung: Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Eltern, die Basiselterngeld beantragen, erhalten 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt – mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro. Zwei Gehaltsgrenzen gilt es zu beachten: Verdienen Eltern weniger als 1.240 Euro netto, steigt der Prozentsatz auf 67 Prozent. Beträgt das Einkommen vor der Geburt weniger als 1.000 Euro, steigt der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent.


Wenn Eltern arbeiten möchten: ElterngeldPlus beantragen

Mit dieser Variante haben Mütter und Väter die Möglichkeit, 24 Monate finanziell unterstützt zu werden – also doppelt so lange, wie beim „Basiselterngeld“. Pro Monat erhalten Bezieher allerdings nur die Hälfte des Basiselterngeldes, also mindestens 150 und maximal 900 Euro. Eltern können aber Geld dazuverdienen, beispielsweise durch einen Minijob. Maximal darf man 30 Stunden arbeiten. Aber: Man sollte nicht zu viel dazuverdienen, sonst kann das „ElterngeldPlus“ gekürzt werden. Die Faustregel lautet: Man sollte nicht mehr als 40 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens beziehen.

Das System ist dabei durchaus flexibel – beispielsweise können Eltern die ersten Monate die Variante „Basiselterngeld“ und später „ElterngeldPlus“ beziehen. Ein Monat „Basiselterngeld“ entspricht dabei zwei Monaten „ElterngeldPlus“.

Außerdem kann jedes Elternteil vier weitere Monate zusätzlich „ElterngeldPlus“ erhalten, wenn beide parallel zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten und trotzdem die Kinderbetreuung durch die Eltern erfolgt. Dieser so genannte „Partnerschaftsbonus“ wird in der Praxis derzeit aber so gut wie nicht genutzt.


Elterngeld - Ausblick

Das Familienministerium plant, das Elterngeld anzupassen, um es nach eigener Aussage „attraktiver“ zu gestalten. Nach einem Entwurf sollen Eltern während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten können, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Der „Partnerschaftsbonus“ soll flexibler werden: Eltern sollen 24 bis 32 Stunden arbeiten können. Laut Ministerium wählen die Eltern so zwischen drei oder bis zu vier Tage pro Woche. Eltern von besonders frühgeborenen Kindern sollen einen Monat länger Elterngeld beziehen.


Familiengeld und Krippengeld in Bayern

In Bayern gibt es zusätzlich zum Elterngeld außerdem noch das „Familiengeld“ und das „Krippengeld“, für die folgende Regelungen gelten:


Familiengeld

Für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zahlt der Freistaat Bayern pro Monat 250 Euro - unabhängig von der Art der Betreuung. Laut dem bayerischen Zentrum Familie und Soziales ist das eine Leistung für alle Familien, egal wie viel die Eltern verdienen. Der Antrag für das Elterngeld ist gleichzeitig auch der Antrag für das Familiengeld. Ist dies nicht der Fall, kann das Familiengeld online unter https://www.zbfs.bayern.de/ beantragt werden.

Krippengeld

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es in Bayern etwas Neues: das „Krippengeld“. Eltern, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder in Betreuung geben, erhalten das sogenannte „Krippengeld“. Pro Kind und Monat erhalten Eltern 100 Euro. Gezahlt wird ab dem ersten Geburtstag des Kindes bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Ausgeschlossen sind Eltern ab einem Brutto-Haushaltseinkommen von 60.000 Euro – dieser Betrag steigt für jedes weitere Kind um 5.000 Euro. Der Antrag für das „Krippengeld“ ist online unter https://www.zbfs.bayern.de/ zu finden.


Was Sie noch wissen sollten!

Wer Elterngeld bezieht, geht in der Regel seiner Arbeit nicht oder nur zum Teil nach. Das bedeutet auch, dass in dieser Zeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Allerdings gibt es in Deutschland Erziehungszeiten – und diese berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung. Darunter fallen die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Aber Achtung: Die Erziehungszeit kann nur einem Elternteil angerechnet werden, im Normalfall demjenigen, der das Kind erzieht. In Deutschland ist das automatisch die Mutter. Will der Mann die Rentenansprüche für sich geltend machen, muss er das melden. 

Es macht also durchaus Sinn, sich auch Gedanken über eine zusätzliche private Altersvorsorge zu machen. Das Schöne daran: Auch hier gibt es spezielle staatliche Förderungen für Eltern.

Gerne zeige ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die entsprechenden Möglichkeiten auf. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Alexander Hruby 


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