Für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr zahlt der Freistaat Bayern pro Monat 250 Euro - unabhängig von der Art der Betreuung. Laut dem bayerischen Zentrum Familie und Soziales ist das eine Leistung für alle Familien, egal wie viel die Eltern verdienen. Der Antrag für das Elterngeld ist gleichzeitig auch der Antrag für das Familiengeld. Ist dies nicht der Fall, kann das Familiengeld online unter https://www.zbfs.bayern.de/ beantragt werden.