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Vollmachten und Verfügungen: Rechtliche Vorsorge frühzeitig regeln!

 


Vollmachten und Verfügungen

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, durch Krankheiten oder Unfälle körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage zu sein, selbstbestimmt zu handeln oder wichtige Entscheidungen zu treffen. Aber auch in jungen Jahren kann es im Falle eines plötzlichen Unfalls oder einer eintretenden Krankheit dazu kommen, dass man selbst nicht entscheidungsfähig ist. Wer handelt dann für Sie?

Viele Menschen fragen sich, welche Notwendigkeit die Erstellung einer Vollmacht hat, da sie davon ausgehen, dass sich die Familie oder der Partner um alles kümmern, wenn sie nicht mehr dazu in der Lage sind. Aber: Selbst nahestehende Verwandte/Partner dürfen erst dann die Betreuung/Bearbeitung der Rechtsgeschäfte übernehmen, sofern sie bevollmächtigt oder als Betreuer gerichtlich bestellt wurden. Sorgen Sie rechtzeitig vor und regeln Sie selbst wer dann über Ihr Vermögen, medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet. Somit entgehen Sie im Betreuungsfall der Fremdbestimmung durch Gerichte oder Berufsbetreuer.


Was bedeutet rechtliche Vorsorge?

In der Bevölkerung wird diese Thematik oft unterschätzt, falsch bewertet oder einfach „vor sich hergeschoben“. Im Ernstfall sind doch üblicherweise der Ehepartner, die Kinder oder Verwandte zur Vertretung berechtigt, oder? Dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. In einem Betreuungsfall (Bsp. Unfall, Demenz, etc.) kann ein gültiges Rechtsgeschäft für volljährige Personen nach § 164 ff. BGB sowie § 662 ff. BGB nur dann von einer anderen Person durchgeführt werden, wenn hierfür eine gültige Vollmacht besteht. Um auch in Zukunft in diesem altersübergreifenden Bereich ein sicheres Gefühl zu haben, sollten Sie jetzt handeln! Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung diese wichtigen Dokumente anzufertigen. Aber: Möchten Sie, dass im Falle einer Betreuung das Gericht eine fremde Person bestellt, die Sie in persönlichen Sachverhalten vertritt? Auch Ihre Angehörigen werden im Betreuungsfall durch die Vorsorgeunterlagen entlastet. Wählen Sie eine selbstbestimmte Zukunft – egal welche Situation eintritt.


Wie können Sie vorsorgen?

Schieben Sie diese sensible Angelegenheit nicht vor sich her. Von Woche zu Woche, von Monat zu Monat, von Jahr zu Jahr … bis es vielleicht zu spät ist. Es gilt, so früh wie möglich aktiv zu werden und nicht nur das Thema auf sich zukommen zu lassen. Ergeben sich offene Fragen für Sie? Sind Unklarheiten vorhanden? Grundsätzlich gibt es keine Formvorschriften für die Erstellung von Vollmachten und Verfügungen. Außerdem ist es nicht zwingend erforderlich, einen Anwalt und/oder Notar für die Ausfertigung dieser Dokumente aufzusuchen. Eine anwaltlich niedergeschriebene Vollmacht oder Verfügung
muss nicht komplex und kostspielig sein. Aber ohne die Kontaktaufnahme zu Experten und Spezialisten auf diesem Gebiet stellt sich zweifelsohne immer die Frage:
 
   Wird meine Vollmacht bzw. Verfügung im Notfall anerkannt?
  Sind diese Dokumente rechtssicher und nachvollziehbar formuliert?
  Entspricht alles der aktuellen Gesetzeslage?
 
Verfügungen und Vollmachten werden nur anerkannt, wenn diese im Original vorliegen. Bevollmächtigte sollten deshalb den Verwahrungsort kennen!

Wichtige Vollmachten

Umfragen zeigen, wie wichtig den Menschen heute Selbstbestimmung ist. Eine Reihe von Vollmachten ist vorgesehen, um ohne großen Aufwand sicherzustellen, dass Menschen jederzeit in vertrauten Händen sind. In jüngeren Jahren werden die Vorsorgevollmachten auf die lange Bank geschoben, weil der Bedarfsfall weit entfernt scheint. Tatsächlich zeigen die Fallzahlen aber: Es ist nie zu früh für Vorsorgeregelungen.


Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt Ihre persönlichen Angelegenheiten für den Fall, dass Sie krankheits- oder altersbedingt
dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine oder mehrere von Ihnen festgelegte Vertrauensperson(en) wird/werden Bevollmächtigt, in jedem Lebensbereich für Sie bzw. in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen.

Bankenvollmacht

Gegebenenfalls müssen die Angehörigen in der Lage sein, auf die Gelder zugreifen zu können, um auch bei finanziellen Entscheidungen handlungsfähig zu sein.

Unternehmervollmacht

Entlasten Sie Ihre Familie und Geschäftspartner, indem Sie entscheiden, wie und von wem Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Übernehmen Sie die Verantwortung wie und vor allem von wem Ihr Unternehmen im Falle Ihres Ausfalls weitergeführt wird.


Wichtige Verfügungen

Verfügungen gehören zur Lebensplanung. Wer nicht will, dass andere über sein Leben verfügen bzw. scheinbar willkürlich Entscheidungen für ihn treffen, kann mit diesen elementaren Verfügungen persönlich vorsorgen.


Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung sind Ihre Ansichten zur ärztlichen Betreuung und medizinischen Versorgung festgelegt. Diese Verfügung wird berücksichtigt, wenn Sie vor oder während einer medizinischen Behandlung nicht in der Lage sind, Ihren persönlichen Willen mit Worten zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihre schriftlich formulierte Patientenverfügung zu halten und den darin festgelegten Wünschen mit einer entsprechenden Behandlung nachzukommen.

Betreuungsverfügung

Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann eine angeordnete Betreuung von Amts wegen durch einen gesetzlichen Betreuer vermieden und eigene Belange festgelegt werden. Diese Interessen betreffen die Art und den Ort der Betreuung sowie die gewünschte Betreuungsperson.

Sorgerechtsverfügung

Um Ihre Kinder im Falle Ihres Ablebens zu schützen, bestimmen Sie einen vertrauensvollen Vormund oder Pfleger, welcher sich um Ihre Kinder und deren Verbleib kümmert. Auch ein Ausschluss bestimmter Personen vom Erhalt des Sorgerechts ist mit einer Sorgerechtsverfügung möglich.


Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie für alle Fälle selbstbestimmt bleiben möchten, geht das nur mit enstprechenden Vollmachten bzw. Verfügungen. Gerne zeige ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch individuelle Möglichkeiten auf und helfe Ihnen, ein maßgeschneidertes Konzept nach Ihren Vorstellungen zu finden.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Alexander Hruby 


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