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Neue Wohnungsbauprämie: Mehr Förderung fürs Eigenheim

 


Neue Wohnungsbauprämie: Mehr Förderung fürs Eigenheim

Wohneigentum gehört nach wie vor zu den besten Formen der Altersvorsorge. Der Weg hin zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung ist allerdings in der Regel kein Spaziergang, denn wer kann das für die Baufinanzierung benötigte Geld schon ganz allein aufbringen? Die Wohnungsbauprämie unterstützt Sie als Bausparer dabei, das Eigenkapital als Grundstock für die eigenen vier Wände anzusparen.

Die noch bessere Nachricht: Die Förderung selbst sowie die Einkommensgrenzen werden ab 2021 deutlich erhöht. Hier finden Sie alle Informationen rund um die neue Wohnungsbauprämie.


Wohnungsbauprämie: Was ist das?

Wohnungsbauprämie: Was ist das?

Die Wohnungsbauprämie zählt zu den bedeutendsten staatlichen Förderungen zur Vermögensbildung. Neben Arbeitnehmersparzulage und Wohn-Riester ist sie eine dritte lohnende Möglichkeit auf staatliche Förderung für Bausparer. Um diese zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wie wird die Prämie beantragt?

Wie wird die Prämie beantragt?

Der Antrag ist einfach: Sie erhalten das Formular zum Jahresbeginn mit Ihrem Bauspar-Jahreskontoauszug. Der Antrag kann bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Beispiel: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Jahr 2019 muss der Bausparkasse bis spätestens 30.12.2021 vorliegen.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt, wenn Sie das in Ihrem Bausparvertrag angesammelte Geld wohnwirtschaftlich verwenden. Die Prämie fließt nicht direkt aus dem Staatssäckel auf Ihr Girokonto. Die Bausparkasse merkt den Betrag vor, sofern Sie die Anträge auf Wohnungsbauprämie rechtzeitig eingereicht haben.


Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Der maximal geförderte Sparbetrag beträgt aktuell 512 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 1.024 Euro. Darauf werden 8,8 Prozent gutgeschrieben. Als Single erhalten Sie also maximal 45,06 Euro pro Jahr; Ehepaare bekommen bis zu 90,11 Euro. Der tatsächliche monatliche Sparbeitrag darf aber höher sein.

Ab Januar 2021 erhöht sich der Fördersatz auf 10 Prozent. Dann gibt es für Bausparer sogar 70 Euro für 700 Euro jährliche Sparleistung. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 140 Euro bei einer Sparleistung von 1.400 Euro im Jahr.


Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?

Die Wohnungsbauprämie ist durch Einkommensgrenzen beschränkt. Für Alleinstehende liegt diese Grenze bei einem zu versteuernden Einkommen von 25.600 Euro. Für Verheiratete beträgt sie 51.200 Euro pro Jahr. Ab Januar 2021 werden die Einkommensgrenzen für die Förderberechtigung angehoben: für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Verheiratete steigt der Grenzwert auf 70.000 Euro. Damit profitieren künftig mehr Menschen von der staatlichen Förderung.

Sollte das zu versteuernde Einkommen schwanken und in einzelnen Jahren über der Maximalgrenze liegen, wird für die betreffenden Jahre keine Prämie gezahlt.


Verbesserungen ab 2021 auf einen Blick


Voraussetzungen für die Förderung

Die Wohnungsbauprämie wird auf geleistete Spareinlagen in Bausparverträgen gewährt. Anspruch darauf haben Sie, wenn Sie einen Bausparvertrag abschließen und folgende Bedingungen erfüllen:

 Ständiger Wohnsitz in Deutschland

 Mindestalter von 16 Jahren – dadurch ist die Wohnungsbauprämie auch für junge Menschen attraktiv

 Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr

 Einhalten der Einkommensgrenzen für Wohnungsbauprämie

 Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke: Das heißt, es muss später tatsächlich in eine Immobilie fließen. Ausnahme: Alle, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 sind, dürfen nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben verfügen


Höhe der Wohnungsbauprämie berechnen: Zwei Beispiele

Diese beiden Fallbeispiele verdeutlichen, wie die Wohnungsbauprämie berechnet wird.


Muss man die Wohnungsbauprämie versteuern?

Da die Förderberechtigung am zu versteuernden Jahreseinkommen bemessen wird, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie die erhaltene Wohnungsbauprämie nach der Auszahlung in Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Diese Befürchtung ist unbegründet, denn in §6 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes steht: „Die Prämien gehören nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.“ Im Klartext bedeutet das, dass sowohl die alte als auch die neue, verbesserte Wohnungsbauprämie für Bausparer steuerfrei ist.


Gute Beratung ist unverzichtbar

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Anreiz, Wohneigentum zu kaufen. Sie fragen sich, wie viel Haus Sie sich leisten können und wie viel Eigenkapital dafür notwendig ist?

Gerne ermittle ich Ihnen Ihre persönliche staatliche Förderung und zeige Ihnen in einem Gespräch, wie Sie Ihren Wohntraum sicher verwirklichen können. Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Thomas Kredler 


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