06021/4378739

E-Scooter

 


E-xklusiver Fahrspaß - der E-Scooter

Praktisch, schnell und umweltfreundlich – mit der offiziellen Zulassung der E-Scooter, zu Deutsch E-Roller, beginnt eine neue Ära der Fortbewegung im öffentlichen Verkehr.

Ob der Weg zur Arbeit, ein Business Meeting oder nur mal schnell zum Bäcker im Nachbarviertel – der E-Scooter ist eine praktische Alternative zum Fahrrad und ein echter Spezialist für die Großstadt. Er punktet mit handlichem Format und einem extrem umweltfreundlichen Elektromotor, was ihn auch zur perfekten Ergänzung für Zug- oder Autofahrten macht. So wird das letzte Stück vom Bahnhof zum Zielpunkt in der Innenstadt zu einem echten Highlight anstatt zur stressigen Tortur im überfüllten öffentlichen Personennahverkehr, nervige Staus und eine angespannte Parkplatzsituation.

Die flinken Gefährte bieten also viele Vorteile, bringen aber auch einige Verpflichtungen mit sich. Dazu gehört in Deutschland vor allem eine Haftpflichtversicherungspflicht.

WICHTIG: Versicherungsfähig sind Fahrzeuge, die über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen. Checken Sie Ihr Gefährt also am besten noch heute auf seine offizielle Betriebsfähigkeit und versichern Sie es – dann steht dem Fahrvergnügen nichts mehr im Wege!


Rundum abgesichert - das leistet die E-Scooter Versicherung


Haftplicht & Teilkasko

Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie im Schadenfall bis zu einer Versicherungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.

Die optionale Teilkaskoversicherung leistet z.B. auch bei Diebstahl von Fahrzeugteilen (150 Euro Selbstbeteiligung).

Mitversicherung

Neben dem Eigentümer und Halter ist jeder berechtigte Fahrer abgesichert.

Auslandsschutz

Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören sowie in den nichteuropäischen Ländern, die in der Grünen Karte aufgeführt werden, sofern Ihnen diese ausgehändigt wurde.


Diese Eckdaten sollten Sie bei der Benutzung beachten!

  • Mindestalter: Für den Fahrspaß ist gesetzlich weder eine Führerschein- noch Helmpflicht vorgeschrieben – dafür aber ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Versicherungstarife orientieren sich daher auch am Alter des Versicherungsnehmers.
  • Fahrwegnutzung: E-Scooter gehören auf den Radweg oder –streifen. In Fällen, in denen es nicht vermeidbar ist, kann auf die Straße ausgewichen werden. Es gelten dabei die jeweiligen Ampelsysteme. Der Gehweg bleibt tabu.
  • Ausstattung: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) garantiert eine passende Ausstattung des Rollers. Dazu gehört neben einer Lenkstange, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen und ausreichende Beleuchtung, auch eine Klingel. Zudem dürfen E-Roller eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Sie haben noch Fragen?

Gerne stehe ich Ihnen für Fragen rund um das Thema E-Scooter-Versicherung, aber auch für alle anderen Themen rund um die Finanzen zur Verfügung.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

Sascha Thebelt 


Rückruf-Wunsch

Wie sind Sie am besten erreichbar:

Termin vereinbaren

Sie wünschen: